Kosten
Kosten – Immer im Bilde
Die kieferorthopädische Behandlung einer diagnostizierten Fehlstellung bei Patienten unter 18 Jahren zählt zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings muss die Fehlstellung mindestens den Schweregrad 3 bei den sogenannten “kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)” aufweisen.
Wir können Ihnen nach der ersten Beratung sagen, ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen wird. Die Behandlungskosten bei Erwachsenen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn die Fehlstellung der Kiefer zueinander so gravierend ist, dass zudem eine Operation erforderlich ist. Auch das können wir Ihnen nach der ersten Untersuchung bereits mitteilen.
Die Erstattung durch private Versicherungen ist individuell in den Verträgen geregelt.
Die Kosten für eine Zahnstellungskorrektur können sehr unterschiedlich sein, abhängig von den verwendeten Materialien und Schweregrad der Fehlstellung.
Wir beraten Sie gerne!